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Motocross Fun mit ATV's & Quad's.

FAQ









Häufige Fragen und Antworten zum Thema ATV und Quad.

Besteht für Quads und ATV’s eine Helmpflicht?

JA!!! Seit dem 01.01.2006 gilt die Helmpflicht für ATV & Quadfahrer sowie auch für die Beifahrer.

§ 21a StVO, Absatz 2:
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“

Weiterhin muß seit dem 01.01.2006 ein Sturzhelm nach der ECE Regelung Nr. 22 auch amtlich geprüft und zugelassen sein.

Darf man mit dem Quad auf die Autobahn fahren?

Wenn ein Kraftfahrzeug als zugelassenene Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h oder mehr eingetragen hat, darf man damit offiziell auf der Autobahn fahren. Das ist bei allen Quads mit PKW-Zulassung der Fall.

Quads die nicht für die Straße zugelassen sind oder deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit geringer als 60 km/h ist, dürfen nicht auf der Autobahn fahren.

Muß man ein Warndreieck und Verbandskasten mitführen?

JA!!! In Deutschland muß laut §35h Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bei allen Kraftfahrzeugen, also auch bei ATV’s und Quads ein Verbandskasten gemäß DIN 13164  und eine Warnweste mitgeführt werden. Immer prüfen ob das Verfallsdatum des Verbandskastens nicht überschritten wurde, denn dann benötigt ihr einen neuen.

Krafträder sind von dieser Regelung ausgenommen, aber ATV’s und Quad’s sind nun einmal keine Krafträder.

Ebenfalls ausgenommen sind „Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben“. Wenn ein ATV oder Quad die EU-Traktorzulassung oder LoF-Zulassung hat, muß man keinen Verbandskasten mitführen. Wir würden es jedoch jedem nahelegen, denn Unfälle passieren schnell.

Muss man beim Fahren eines ATV Quad Schutzkleidung tragen?

Nein!!! Muß man nicht!!! Ausser eines Sturzhelms gibt es keine weiteren gesetzlichen Vorschriften zur Bekleidung beim Quadfahren. Allerdings sollte jeder halbwegs vernünftige Mensch diese freiwillig anziehen. Zumindest festes Schuhwerk, Handschuhe und eine gute Jacke sollte man anziehen.

Was benötigt man um ein ATV oder Quad anzumelden?

Um ein Quad zuzulassen benötigt man folgende Papiere:

  1. CoC-Papiere
  2. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  3. Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
  4. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  5. Versicherungsdeckungskarte
Was ist der Unterschied zwischen ATV und Quad?

Der Unterschied zwischen ATV und Quad liegt hauptsächlich in der Optik, der Art des Antriebs, des Fahrwerks und in der Art der Verwendung. ATV’s verfügen meist über eine breite Sitzbank und ausladende Verkleidungen. Als Antrieb dient meistens ein Automatikgetriebe, Allradantrieb und Differentialsperre. Die meisten, größeren ATVs verfügen heute über Einzelradaufhängung werden oft serienmäßig mit Anhängervorrichtung und Gepäckträger an der Front und am Heck ausgestattet.
Quads sind dagegen wesentlich leichter und sportlicher im Aussehen. Die Sitzbank ist schmaler, wodurch die Bewegungsfreiheit des Fahrers verbessert wird. In der Regel sind Quads mit Fußschaltung und manuellem Getriebe sowie Kettenantrieb und starrer Hinterachse ausgestattet. Quads erreichen wesentlich höhere Geschwindigkeiten als ATV’s.

Quad:
• leichtes, sportlich orientiertes Fahrwerk
• manuelle Schaltung oder Automatik
• Kettenantrieb
• durchgehende, starre Hinterachse
• meist offene Verkleidung

ATV:
• größer und schwerer als ein Quad
• Aufbau ist weniger sportlich
• Allradantrieb + Kardanwellenantrieb
• für Offroad- und Arbeitseinsatz
• meistens Automatikgetriebe

Was ist ein ATV?

Ein ATV (All-Terrain-Vehicle) ist ein Arbeitsfahrzeug das in der Regel in fast jedem Gelände eingesetzt werden kann. ATV’s verfügen über Allradantrieb sowie oft auch über eine Differentialsperre. Das ATV wird hauptsächlich als Arbeitsmaschine genutzt. Es wird häufig in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt oder zur Strassenreinigung oder als Schneeräumer verwendet.

Was ist ein Quad?

Ein Quad sieht fast genauso aus wie ein ATV. Es ist ein vierrädriges Kraftfahrzeuge mit Sitz(en) in Sattelform und einer Lenkstange. Quad´s sind vom Prinzip her Motorräder auf 4 Rädern und im Grunde reine Funfahrzeuge ohne hohen Nutzwert. Allerdings sind auch diese Fahrzeuge für den Einsatz im Gelände konzipiert. Quads haben ein sportliches Design sowie eine steife Rahmenkonstruktion, meistens eine manuelle Schaltung und in der Regel nur Hinterradantrieb. Es macht echt viel Spaß damit zu fahren.

Was ist ein UTV?

Als UTV (Utility-Vehicle oder Utility Task Vehicle) werden Side-by-Side-Vehicles bezeichnet, bei denen der Nutzwert im Vordergrund steht. UTV’s sind in der Regel mit einem Automatikgetriebe oder einem halbautomatischen Automatikgetriebe, Allradantrieb und einem Gaspedal und einem Bremspedal ausgestattet. Außerdem haben sie meistens eine kippbare Ladefläche und oft auch ein kleines Dach. Ein UTV (Utility Task Vehicle) kann man deswegen ganz klar als Nutzfahrzeug bezeichnen.

Was kostet ein ATV & Quad jährlich an KFZ-Steuern?

ATVs und Quads mit LoF-Zulassung (T5-Zugmaschinen) werden nach dem Gewicht des Fahrzeugs versteuert. Voraussetzung hierfür ist der Eintrag LOF-ZGM (Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine) im Fahrzeugschein.

ATVs und Quads mit Zulassung als VKP (Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit maximal 15Kw/21 PS richtet sich der Steuersatz nach dem Hubraum und der Abgas-Einstufung. In der Regel zahlt man ca. 25 EUR je angefangene 100 ccm.

Was kostet ein Quad im Jahr an Versicherung?

Quads bis 50ccm (45 km/h) sind nicht zulassungs- oder steuerpflichtig und deswegen in der Versicherung günstig. Sie müssen lediglich mit einem Versicherungskennzeichen (wie bei Mofas / Mopeds) ausgestattet werden. Dazu benötigt man nur eine Haftpflichtversicherung, die ab ca. 130 € im Jahr kostet. Eine zusätzliche Absicherung durch eine Teilkaskoversicherung ist jedoch empfehlenswert um auch Schäden am eigenen ATV / Quad ersetzt zu bekommen.

Für größere Quads ist die Art der Zulassung für die Versicherung wichtig. Grundsätzlich gibt es für ATV’s / Quad’s die folgenden Einstufungen:

  • Quad mit Pkw-Zulassung
  • Quad mit Motorrad-Zulassung
  • Quad mit Zulassung als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung
  • Quad mit Zulassung als landwirtschaftliche Zugmaschine mit schwarzen Kennzeichen
  • Quad mit Zulassung als landwirtschaftliche Zugmaschine mit grünem Kennzeichen

Je nach Einstufung kann es zu deutlichen Unterschieden der Beiträge kommen. Vor allem der Versicherungsschutz für ATVs & Quads mit Pkw-Zulassung ist oft deutlich höher als für z.B. eine Quad-Zulassung als landwirtschaftliche Zugmaschine.

Da es zuviele Faktoren gibt die die Beitragshöhe beeinflussen, können wir dir hier keine Angaben über die Versicherungskosten geben.

Welche ATV und Quad Zulassungen gibt es?

 ATV’s & Quad’s bis 50 ccm und bis zu 45 km/h unterliegen nur der Versicherungskennzeichenpflicht.

ATV’s & Quad’s mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sind zulassungspflichtig. Sie müssen mit einem polizeilichen Kennzeichen ausgestattet sein.

Bei ATV & Quad Zulassungen in Deutschland wird folgendermaßen unterschieden:

  • Leicht-Kfz (max. bis 45 km/h, 4 kW (5,4 PS), 50 ccm, bis 350 kg)
  • VKP – vierrädriges Kfz zur Personenbeförderung ( max. 15 kW (21 PS), max. 400 kg
  • VKG – vierrädriges Kfz zur Güterbeförderung (max. 15 kW (21 PS), max. 550 kg)
  • LOF, ZM ohne  Leistungsbeschränkung – land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine

 

Welchen Führerschein benötigt man für ein ATV oder Quad?

ATV’s und Quads sind keine motorisierten Zweiräder und können nicht mit den Führerscheinklassen M, A oder A1 gefahren werden, da diese nur zum Führen von zweirädrigen Kraftfahrzeugen berechtigen. Um ein Atv oder Quad mit Straßenzulassung im öffentlichen Verkehr fahren zu dürfen, benötigt man:

  • Führerschein Klasse „S“. Mit der Führerschein Klasse „S“ darf man ein ATV / Quad bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
  • Führerschein Klasse B. Für größere und schnellere Quad’s oder ATV’s wird Führerschein Klasse B (alt 3) benötigt und man muß dementsprechend mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Führerscheinklasse AM. Seit dem 19.01.2013 gibt es eine neue Führerscheinklasse AM. Mit dieser darf man ebenfalls Quads bis 50ccm fahren. Die Führscheinklasse AM ist die Kombination zwischen M & A und beinhaltet nun auch das 4-rädrige Kraftfahrzeuge wie max. 25 km/h schnelle Autos, sowie zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trike) mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und maximal 50ccm Hubraum bzw. 4 kW/5,4 PS Leistung. Das Mindestalter für den Quad Führerschein AM beträgt 16 Jahre.
Wie schnell fährt ein ATV oder Quad?

Das hängt unter anderem davon ab ob es sich um ein Quad mit Strassenzulassung handelt oder nicht, Hubraum, KW (PS), Hersteller, Tuning, ….!!!

Quad’s mit Strassenzulassung bis 50 ccm sind bei 45 km/h gedrosselt. 50ccm Quads ohne Strassenzulassung können serienmäßig und ungetunt locker bis zu 60 km/h schnell sein. Getunt auch schneller!!!

Große Quads (900 ccm oder 1.000 ccm) mit Strassenzulassung können bis zu 150 km/h erreichen. Fahren sie schneller als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit erlischt die Fahrerlaubnis für diese Quads.

Wo darf man ein ATV oder Quad ohne Führerschein fahren?

Ein ATV oder Quad ohne Führerschein fahren, darf man nur auf Privatgrundstücken. Wichtig ist aber, das diese Privatgrundstücke umfriedet sind. Das heißt im Klartext das diese nicht öffentlich zugänglich sein dürfen. Sie müssen ummauert, umzäunt oder sonstwie abgetrennt sein. Und der Eigentümer muß ausdrücklich seine Erlaubnis erteilt haben.

Aus diesem Grunde bleibt einem in Deutschland fast nur die Möglichkeit auf dafür freigegebene Rennstrecken, Offroadgelände oder Quadstrecken zu fahren.